Amtsblatt vom 17.05.2024

Publikationen Bezirksamtsblatt

Gemeindeversammlung vom

Mittwoch, 05. Juni 2024, 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle

Es ist uns ein Bedürfnis, die Neuzuzüger in unserer Gemeinde willkommen zu heissen. Der Anlass soll Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch bieten. Kinder sind ebenfalls herzlich willkommen. 

Das Zeitprogramm sieht wie folgt aus: 

18.30 bis 20.00 Uhr Apéro mit Imbiss vor oder in der Mehrzweckhalle 

20.15 Uhr                   Beginn der ordentlichen Gemeindeversammlung

Traktandenliste

1.   Jahresrechnungen 2023, Genehmigung 

      1.1  Bericht GPK und Revisionsstelle, Kenntnisnahme 

      1.2  Jahresrechnung Gemeinde Trimmis

      1.3  Jahresrechnung Trimmiser Industrielle Betriebe (TIB) 

      1.4  Entlastung der Behörden und Verwaltung 

2.   Allgemeine Orientierungen: 

      - Stand Auslagerung Fernwärme 

      - Laufende Projekte 

3.   Varia

Protokoll

Das Protokoll einer Gemeindeversammlung wird spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeverwaltung aufgelegt und auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden dann an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. April 2024 liegt vom 3. Mai 2024 bis zum 3. Juni 2024 öffentlich auf.

Aktenauflage

Die Akten der Gemeindeversammlung können ab 10. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den Schalterstunden am Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Mittwoch von 07.30 bis 11.00 Uhr eingesehen werden.

Stimmausweis/Stimmberechtigung

Der Stimmausweis wird den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Dieser ist zur Versammlung mitzunehmen.

Botschaft

Die Botschaft des Gemeindevorstandes an die Gemeindeversammlung vom 05.06.2024 wurde allen Haushaltungen zugestellt.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.

Der Gemeindevorstand

 

Einwohnerdienste

Ordentliche Schalterstunden Gemeindeverwaltung
Montag: 14.00 - 18.00 Uhr; Dienstag - Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr und Mittwochmorgen: 7.30 - 11.00 Uhr. 

Für Zu-, Weg- und Umzüge bieten wir die Dienstleistung "e-Umzug" an. Die Meldung ist über unsere Homepage www.trimmis.ch unter "Online-Schalter" durchzuführen.

Anmeldung und Schriftenabgabe

Zuziehende Personen haben sich innert 14 Tagen anzumelden und die Ausweisschriften abzugeben. Auch Gemeindebürger und Minderjährige, die einen Heimatschein besitzen, haben diesen zu deponieren.

Wegzug/Abmeldung

Wegziehende Personen haben sich vor Abreise abzumelden und die deponierten Ausweispapiere gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines entgegenzunehmen.

Adressänderungen

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Trimmis sind innert 14 Tagen zu melden.

Grundeigentümer

Adressänderungen insbesondere bei auswärtigen Grundeigentümern sind uns ebenfalls zu melden.

Geburten

Bei einer Geburt ist uns die Konfessionszugehörigkeit des Kindes mitzuteilen.

Meldepflicht Liegenschaftsverwaltungen/Vermieter/Logiergeber

Beginn und Ende eines Mietverhältnisses sind innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Erwerbstätigkeit

Jegliche Änderung betreffend die Erwerbstätigkeit ist den Einwohnerdiensten zu melden.

Anmeldung ausländischer Personen

Ausländische Personen, die in die Schweiz zur Erwerbstätigkeit oder für einen Aufenthalt über drei Monate einreisen, müssen sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug, jedoch vor Arbeitsbeginn, bei den Einwohnerdiensten anmelden.

Die Arbeitsaufnahme bzw. Anstellung darf nur mit einer gültigen fremdenpolizeilichen Bewilligung erfolgen.

Verlängerungen von bestehenden Aufenthaltsbewilligungen sind 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer 

zu erneuern.

Todesfälle

Ein Todesfall ist ebenfalls der Gemeinde zu melden.

Die Einwohnerdienste

 

1. Obligatorische Schiessübung 2024 Schiessstand Trimmis

Am Donnerstag, 23. Mai 2024, findet von 18.00 - 20.00 Uhr die 1. Obligatorische Schiessübung beim Schiessstand Trimmis, statt. 

Schiesspflichtig sind Armeeangehörige des Jahrganges 1990 und jüngere. Für die Ausnahmen beachte man das Aufgebotsplakat.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen:

  1. Aufforderungsschreiben zur Erfüllung der Schiesspflicht
  2. persönliche Dienstwaffe 
  3. Dienst- und Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis

Eine halbe Stunde vor Schiessende wird keine Munition mehr abgegeben. Im Schützenhaus müssen Gehörschutzschalen getragen werden. Diese werden leihweise an der Kasse im Schützenhaus abgegeben.

Die Gemeindeverwaltung

 

Schutzwaldpflege Zanutsch Mäder

In den Monaten Mai und Juni ist infolge anfallender Holzereiarbeiten Werktags mit Verkehrsbehinderungen auf der Erschliessungsstrasse Spundätscha zu rechnen. Um einen effizienten und sicheren Holzereibetrieb zu ermöglichen bitten wir Sie, wenn immer möglich die folgenden Zeitfenster für Fahrten nach und ab Spundätscha zu verwenden:

  • Morgens bis 07:30 Uhr
  • Von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Abends ab 17:00 Uhr 

Dringende Fahrten sind auch zwischen den offiziellen Zeitfenstern möglich. Es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. 

Weiter bitten wir Sie die Beschilderungen im Gelände welche zur Sicherheit der Freizeitsuchenden angebracht sind zu respektieren. Der Wanderweg Spundätscha - Polendenkmal sowie weitere alte Begehungswege im Gebiet Zanutsch Mäder sind während den Holzereiarbeiten und der Seilbringungsarbeiten, wenn nötig gesperrt. Bei einer Sperrung im Gelände ist eine Begehung zu Ihrer Sicherheit strickte zu unterlassen.   

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Die Forst- und Werkbetriebe Trimmis

 

Erstellt am:
04.10.2023