Einwohnerdienste

Hier finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung.

Neu in unsere Gemeinde zugezogene Personen müssen sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden.

Bringen Sie bitte Folgendes mit:
  • Versicherungsnachweis einer Schweizer Krankenkasse
  • Mietvertrag
Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
  • Heimatschein
Aufenthalter
  • Wohnsitzausweis/Heimatausweis Ihrer Wohngemeinde
Ausländische Staatsangehörige
  • Gültiger Reisepass (EG/EFTA auch Identitätskarte)
  • Ausländerausweis, sofern vorhanden
  • Neueinreisende: EG/EFTA Gesuch A1 / Drittstaaten Gesuch B1
Verheiratete
  • Familienausweis/Familienbüchlein
Ablauf

Ihre Anmeldung wird provisorisch erfasst, und wir bitten Sie, die Angaben in den Feldern so genau wie möglich auszufüllen und uns die erforderlichen Unterlagen nachzureichen.

Melden Sie Ihren Umzug über die Plattform e-Umzug.

Hinweis

Bei einem Wegzug wird der bei der Gemeinde hinterlegte Heimatschein direkt an die Wegzugsgemeinde zugestellt.

Mit der Online-Meldung können Sie uns Zuzug, Wegzug, Halterwechsel oder Todesfälle Ihres Hundes melden.

Ablauf

Nach Erhalt Ihrer Angaben werden wir den Hund in unserem Register aufnehmen oder löschen. Die Hundesteuer wird Ihnen nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt.

Mit einer Wohnsitzbestätigung werden Ihre Adresse und Ihre Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde belegt. Diese Bestätigung kann online, telefonisch oder am Schalter bezogen werden.

Preis

Kostenlos

Ein Wohnsitzausweis wird benötigt für die Anmeldung eines Aufenthaltes über drei Monate ausserhalb der Wohnsitzgemeinde.

Erforderliche Angaben:
  • Genaue Aufenthaltsadresse
  • Beginn des Aufenthaltes
Preis:

Kostenlos

Die Schweizer Identitätskarte sowie der Pass sind beim Ausweiszentrum in Chur zu beantragen.

Adresse

Amt für Polizei und Zivilschutz Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
7001 Chur

Termin

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, am einfachsten im Internet unter schweizerpass.ch oder per Telefon unter der Nummer 081 257 52 20.

Hinweise
  • Die Fotos müssen vor Ort im Ausweiszentrum gemacht werden. Keine eigenen Fotos mitbringen.
  • Die Identität muss mit amtlichen Dokumenten und einem Nachweis des Wohnsitzes nachgewiesen werden. Dies geht beispielsweise mit: Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbestätigung, Steuerveranlagung usw.
  • Alte Pässe und Identitätskarten müssen mitgebracht werden.

Eine Geschäftsniederlassung wird benötigt für die Anmeldung eines Gewerbes ausserhalb der Wohnsitzgemeinde. Diese Bestätigung kann online, telefonisch oder am Schalter bezogen werden.

Preis

Kostenlos

Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Trimmis können letztwillige Verfügungen (Testamente), Ehe- und Erbverträge bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, hinterlegen.

Austausch/Abholung

Die Verfasserin oder der Verfasser kann das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung persönlich wieder abholen. Wir bitten Sie um Voranmeldung unter Tel. 081 354 99 33.

Wegzug aus der Gemeinde Trimmis

Bei Wegzug aus der Gemeinde entfällt die Zuständigkeit für die amtliche Aufbewahrung. Die letztwilligen Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, abzuholen und bei der neuen Wohnsitzgemeinde zu deponieren. Vorgängige Voranmeldung unter Tel. 081 354 99 33 erforderlich.

Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen

Für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen ist das Regionalgericht Landquart zuständig.

Preis

CHF 50.00

Hier finden Sie die Hinweise bei Todesfällen.

Merkblatt Todesfall

Gemeinde Trimmis

Friedhofordnung

Grabmasse Friedhöfe

Grabmalgesuch

Gemeinde Trimmis

Ein Strafregisterauszug kann über untenstehenden Link beantragt werden oder bei jeder grösseren Poststelle.