Neu in unsere Gemeinde zugezogene Personen müssen sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden.
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Versicherungsnachweis einer Schweizer Krankenkasse
- Mietvertrag
Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
- Heimatschein
Aufenthalter
- Wohnsitzausweis/Heimatausweis Ihrer Wohngemeinde
Ausländische Staatsangehörige
- Gültiger Reisepass (EG/EFTA auch Identitätskarte)
- Ausländerausweis, sofern vorhanden
- Neueinreisende: EG/EFTA Gesuch A1 / Drittstaaten Gesuch B1
Verheiratete
- Familienausweis/Familienbüchlein
Ablauf
Ihre Anmeldung wird provisorisch erfasst, und wir bitten Sie, die Angaben in den Feldern so genau wie möglich auszufüllen und uns die erforderlichen Unterlagen nachzureichen.
Melden Sie Ihren Umzug über die Plattform e-Umzug.
Hinweis
Bei einem Wegzug wird der bei der Gemeinde hinterlegte Heimatschein direkt an die Wegzugsgemeinde zugestellt.
Mit der Online-Meldung können Sie uns Zuzug, Wegzug, Halterwechsel oder Todesfälle Ihres Hundes melden.
Ablauf
Nach Erhalt Ihrer Angaben werden wir den Hund in unserem Register aufnehmen oder löschen. Die Hundesteuer wird Ihnen nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt.
Mit einer Wohnsitzbestätigung werden Ihre Adresse und Ihre Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde belegt. Diese Bestätigung kann online, telefonisch oder am Schalter bezogen werden.
Preis
Kostenlos
Ein Wohnsitzausweis wird benötigt für die Anmeldung eines Aufenthaltes über drei Monate ausserhalb der Wohnsitzgemeinde.
Erforderliche Angaben:
- Genaue Aufenthaltsadresse
- Beginn des Aufenthaltes
Preis:
Kostenlos
Die Schweizer Identitätskarte sowie der Pass sind beim Ausweiszentrum in Chur zu beantragen.
Adresse
Amt für Polizei und Zivilschutz Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
7001 Chur
Termin
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, am einfachsten im Internet unter schweizerpass.ch oder per Telefon unter der Nummer 081 257 52 20.
Hinweise
- Die Fotos müssen vor Ort im Ausweiszentrum gemacht werden. Keine eigenen Fotos mitbringen.
- Die Identität muss mit amtlichen Dokumenten und einem Nachweis des Wohnsitzes nachgewiesen werden. Dies geht beispielsweise mit: Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbestätigung, Steuerveranlagung usw.
- Alte Pässe und Identitätskarten müssen mitgebracht werden.
Eine Geschäftsniederlassung wird benötigt für die Anmeldung eines Gewerbes ausserhalb der Wohnsitzgemeinde. Diese Bestätigung kann online, telefonisch oder am Schalter bezogen werden.
Preis
Kostenlos
Melden Sie hier den Zu- und Wegzug von Mieterinnen und Mietern sowie den Stromzählerstand.
Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Trimmis können letztwillige Verfügungen (Testamente), Ehe- und Erbverträge bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, hinterlegen.
Austausch/Abholung
Die Verfasserin oder der Verfasser kann das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung persönlich wieder abholen. Wir bitten Sie um Voranmeldung unter Tel. 081 354 99 33.
Wegzug aus der Gemeinde Trimmis
Bei Wegzug aus der Gemeinde entfällt die Zuständigkeit für die amtliche Aufbewahrung. Die letztwilligen Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, abzuholen und bei der neuen Wohnsitzgemeinde zu deponieren. Vorgängige Voranmeldung unter Tel. 081 354 99 33 erforderlich.
Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
Für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen ist das Regionalgericht Landquart zuständig.
Preis
CHF 50.00
Hier finden Sie die Hinweise bei Todesfällen.
Merkblatt Todesfall
Friedhofordnung
Grabmasse Friedhöfe
Grabmalgesuch
Ein Strafregisterauszug kann über untenstehenden Link beantragt werden oder bei jeder grösseren Poststelle.