Mobilität

Informationsmaterial zum Thema Mobilität in der Gemeinde Trimmis.

Für Einwohnerinnen und Einwohner bis 25 Jahre, die eine Ausbildung ausserhalb der Gemeinde absolvieren, zahlt die Gemeinde einen Teil der Kosten des ÖV-Abos.

  • 50 % der Kosten eines Jahresabos der 2. Klasse
  • Wenn diese 50 % die Gesamtkosten eines Busabos Trimmis–Chur übersteigen, zahlt die Gemeinde maximal diesen Betrag.
     
Berechtigte Personen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Lernende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Studierende

Bedingung ist, dass die Person den Wohnsitz in der Gemeinde Trimmis hat und nicht älter als 25 Jahre ist.

Beantragung

Die Kosten für das Abo werden im Nachhinein durch die Gemeinde zurückgezahlt. Dafür muss Folgendes bei der Gemeinde eingereicht werden:

  • Lehrvertrag/Praktikumsvertrag/Schülerausweis/Studierendenausweis
  • Kaufbeleg des ÖV-Abos

Die Rückerstattung kann einmal pro Kalenderjahr und nicht für vergangene Jahre beantragt werden.

Auf einigen Strassen der Gemeinde Trimmis besteht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Diese Strassen dürfen nur mit einer Bewilligung der Gemeinde befahren werden.

Bewilligungspflichtige Strassen
  • Alpstrasse Valzeina–Alp Laubenzug/Zanutsch
  • Alpstrasse Trimmis–Fürstenalp
  • Alpstrasse Says–Spundätscha

Für die Strasse Obersays–Stams besteht kein Fahrverbot.

Parkieren

Auf allen Strassen darf nur auf den bezeichneten Parkplätzen parkiert werden. Die entsprechenden Bewilligungen können bei den zentralen Parkuhren in Valzeina (Ende Dorf links), Obersays (beim ersten Parkplatz Stamsweg) und Fürstenalp (an der Säule beim Schützenhaus / nur Tages-/Wochenkarten) gelöst werden. Halbjahres- und Jahresbewilligungen können bei der Gemeindeverwaltung Trimmis bezogen werden.

Der Transreno Zonentarif vereinfacht die Fahrten mit Bahn und Bus zwischen Landquart und Rhäzüns.