Die Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Trimmis besteht aus den in der politischen Gemeinde Trimmis wohnhaften Ortsbürgern.
Oberstes Organ der Bürgergemeinde Trimmis ist die Bürgerversammlung. Diese findet in der Regel zweimal pro Jahr statt.
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus dem Bürgerratspräsidenten, zwei weiteren Mitgliedern und zwei Stellvertretungen.
Der Bürgergemeinde Trimmis als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu. Sie erfüllt vielerlei Aufgaben und Obliegenheiten, wie den Einsatz für eine gesunde Landwirtschaft, vor allem durch die Verpachtung von grossflächigen Kulturland-parzellen sowie durch den Betrieb eines leistungsfähigen Landwirtschaftsgutes im Bürgerheim.
Im Weiteren ist die Bürgergemeinde bestrebt, durch die Bereitstellung von Baulandparzellen in der Industriezone eine ausgewogene Industrieansiedlung mit einer nachhaltigen Entwicklung von Arbeitsplätzen und Ausbildungs-möglichkeiten in Trimmis zu gewähren.
Die Verpachtung von Schrebergärten, im Volksmund „Chabisgärten“, am Hohlweg unweit des Trimmiser Dorfkerns liegend, ermöglicht eine sinnvolle und nutzbringende Freizeitgestaltung für die Bevölkerung.
Unser Engagement in kulturellen Belangen, beispielsweise durch die finanzielle Unterstützung von Dorfvereinen und anderen Institutionen mit diversen Projekten, ist ein bedeutender Bestandteil der Trimmiser Dorfgemeinschaft.
Die wohl wichtigste und verantwortungsvollste Aufgabe der Bürgergemeinde Trimmis besteht in der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Das Bürgerrecht hat in den letzten zweihundert Jahren einen enormen Wandel durchgemacht. Kaum eine Entwicklung ist so facettenreich wie diese, und kein anderes Gesetz musste so oft den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Das Thema Bürgerrecht und Einbürgerung ist begleitet von Emotionen und Traditionen, Privilegien und Prestige. Deshalb steht die Bürgergemeinde Trimmis traditionsgemäss für eine massvolle Einbürgerung. Die Bürgerversammlung entscheidet über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.
Weitere Informationen zur Bürgergemeinde Trimmis sind zu finden unter: www.bürgergemeindetrimmis.ch