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Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund

Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet. Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden, auf den öffentlichen Parkplätzen "Montalinstrass, Isaschmelzi und Cholplatz" einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten. Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Dies ohne Haftung der Gemeinde für Beschädigung oder Diebstahl.

Der Gemeindevorstand

 

Bargeldloses Parkieren

Bei den gebührenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde Trimmis kann neu die Parkgebühr auch mit der App "Parkingpay" bargeldlos bezahlt werden.

Das System Parkingpay ermöglicht ein unkompliziertes Zahlen per Smartphone, neu auch unter Einbezug der Zahlungssysteme Easypark und Twint. Die Registration bei Parkingpay ist kostenlos. Das System bietet die gängigen Zahlungsmethoden wie LSV, Vorauszahlung, Einzahlungsschein oder Kreditkarte an. Nach der Eingabe der entsprechenden Zonennummer erkennt die App den Ort sowie die maximal erlaubte Parkdauer. Per Knopfdruck wird die Parkdauer gestartet und beendet. Berechnet wird die effektive Parkzeit, sofern die Nutzer die Endzeiten im App eingeben.

Die Parkingpay-, Easypark- oder Twint-App gibt es für iPhones und Android oder im Web. Weitere Informationen sind auf www.parkingpay.ch erhältlich.

Die Zonennummer pro Parkplatz:

Zone 1 In den Stöcken

Zone 2 Driangel

Zone 3 Isaschmelzi

Zone 10 Obersays Stams

Zone 20 Valzeina

 

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