Urne
Standort
Rathaus Trimmis
Galbutz 2
7203 Trimmis
Öffnungszeiten
Freitag: 14:00–16:00
Sonntag: 09.00–10.00
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Wie wird brieflich abgestimmt?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im Stimmkuvert oder in einem privaten neutralen Kuvert.
3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. (Oder ein mit dem Vermerk «briefliche Stimmabgabe» versehenes privates Rücksendekuvert.)
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es in den von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten beim Rathaus einwerfen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist