Fluchtplan bei Wasseralarm
Es ist nicht restlos auszuschliessen, dass durch ausserordentliche Ereignisse wie Hangrutschungen, Hochwasser, Erdbeben, Sabotag oder kriegerische Handlungen Staumauern Schaden erleiden und als Folge davon grössere Gebiete überflutet werden könnten.
Die Kantonale Geographische Informationssystem-Zentrale (GIS) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Zivilschutz für jede im Gefahrenbereich liegende Gemeinde einen Flutplan als Evakuierungshilfe im Falle eines Wasseralarms ausgearbeitet.
Beim Ertönen der Wasseralarmsirenen ist das gefährdete Gebiet unverzüglich in der im Fluchtplan eingezeichneten Richtung zu verlassen.
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