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Urnenstandort Rathaus Trimmis, Galbutz 2, 7203 Trimmis
Urnen Öffnungszeiten Öffnungszeiten: Samstag 18.00 - 19.00 Uhr und Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.gr.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Die eidg. Abstimmungstermine bis 2020 www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Wie wird brieflich abgestimmt?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im Stimmkuvert oder in einem privaten neutralen Kuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.(Oder ein mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" versehenes privates Rücksendekuvert.)
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten beim Rathaus einwerfen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 12.00 Uhr des Vortages dem Wahl und Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist


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