Jugendraum
Der Jugendraum ist der Treffpunkt der Offenen Jugendarbeit Trimmis.
Hausordnung - Die von der Jugendkommission Trimmis beauftragte JugendarbeiterIn führt den offenen Jugendraum.
- Zugang zum offenen Jugendraum haben die Jugendlichen von Trimmis ab der 1. Oberstufe bis und mit 18 Jahren.
- Der Jugendraum gehört zum Schulareal. Es gilt die SUCHTMITTELFREIE ZONE.
- Wer unter Einfluss fremder Substanzen (Alkohol, Joint etc.) steht, wird des Raumes und des Schulareals verwiesen.
- Persönliche Bedrängungen sind nicht erlaubt. Jegliche Form von Gewalt wird nicht geduldet.
- Das Mitnehmen von Waffen jedwelcher Art (auch Schläger und Messer) ist verboten.
- Der Einrichtung und den zur Verfügung gestellten Materialien ist Sorge zu tragen. Für Beschädigungen haften die Verursacher.
- Während der Öffnungszeiten des Raumes ist den Anweisungen der JugendarbeiterIn Folge zu leisten.
- Es ist verboten, BesucherInnen des Jugendraumes ohne deren Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen.
- Verstösse gegen die Hausordnung werden geahndet. Grobe Verstösse ziehen ein Hausverbot nach sich.
7203 Trimmis, 28. Januar 2009, Die Jugendkommission
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