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Jugendraum


Der Jugendraum ist der Treffpunkt der Offenen Jugendarbeit Trimmis.

Hausordnung
  1. Die von der Jugendkommission Trimmis beauftragte JugendarbeiterIn führt den offenen Jugendraum.
  2. Zugang zum offenen Jugendraum haben die Jugendlichen von Trimmis ab der 1. Oberstufe bis und mit 18 Jahren.
  3. Der Jugendraum gehört zum Schulareal. Es gilt die SUCHTMITTELFREIE ZONE.
  4. Wer unter Einfluss fremder Substanzen (Alkohol, Joint etc.) steht, wird des Raumes und des Schulareals verwiesen.
  5. Persönliche Bedrängungen sind nicht erlaubt. Jegliche Form von Gewalt wird nicht geduldet.
  6. Das Mitnehmen von Waffen jedwelcher Art (auch Schläger und Messer) ist verboten.
  7. Der Einrichtung und den zur Verfügung gestellten Materialien ist Sorge zu tragen. Für Beschädigungen haften die Verursacher.
  8. Während der Öffnungszeiten des Raumes ist den Anweisungen der JugendarbeiterIn Folge zu leisten.
  9. Es ist verboten, BesucherInnen des Jugendraumes ohne deren Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen.
  10. Verstösse gegen die Hausordnung werden geahndet. Grobe Verstösse ziehen ein Hausverbot nach sich.
7203 Trimmis, 28. Januar 2009, Die Jugendkommission

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