Ratenzahlung von Steuern

Bemerkung

Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit von Ratenzahlungen.
Als Zinsausgleich muss nach der Schlusszahlung der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt werden.

Bitte füllen Sie die Angaben in den Feldern so genau als möglich aus.
 

Verfahren

Unseren Entscheid und die entsprechenden Einzahlungsscheine stellen wir Ihnen so rasch als möglich zu.


Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

Anrede *
Falls keine Nummer vorhanden, bitte «keine» vermerken.

 (soweit nicht mit Steuerpflichtiger/em identisch) 

Anrede
Falls keine Nummer vorhanden, bitte «keine» vermerken.
(für allfällige Rückfragen)